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Recht & StaatBrockhaus 1882

Gemeinden in Preußen » (Berl. 1879); derselbe, „Beiträge zur Statistik der Gemeindeabgaben in Preußen» (Berl. 1882); Gerstfeldt, «Städtefinanzen in Preußen »(Lpz. 1882). Gemeindehaushalt. Die Führung der Finanzwirtschaft einer Gemeinde ist nur möglich bei planmäßiger Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben. Zu diesem Zweck ist ebenso wie bei der Wirtschaftsführung des Staats die Aufstellung eines genauen Voranschlags oder Budgets erforderlich, das unter Umständen auch zweckmäßigerweise in ein ordentliches und ein außerordentliches zerlegt werden kann. Die ordentlichen Ausgaben sollen normalerweise durch or-Aberschn Einnahmen gedeckt werden; etwaige Überschüsse der letztern sind für außerordentliche Ausgaben verfügbar und außerdem können zu letztern unter Muttebe Voraussetzungen auch außerordentliche Mittel beschafft werden.(S. Gemeindeinanzen.) Der G. teilt bis zu einem gewissen Grade die Eigentümlichkeit des Staatshaushalts, daß sich seine Einnahmen, innerhalb der Grenzen des wirtschaftlich Möglichen, nach den Ausgabebedürfnissen bestimmen müssen. Ein Teil ihrer Ausgaben, namentlich die für lokale staatliche Verwaltungszwecke, wird den Gemeinden vom Staate obligatorisch überwiesen; aber auch von solchen hinsichtlich deren die Gemeindevertretung ganz nach deren Ermessen entscheiden kann, sind bei dem heutigen Kulturstandpunkte namentlich in den größern Städten viele faktisch unabweisbar geworden. Doch kann allerdings auch Leichtsinn, Verschwendung und Korruption in der Gemeindewirtschaft einreißen, und es ist daher bei aller Berechtigung der Selbstverwaltung der Gemeinden durchaus angemessen, wenn sich der Staat ein Oberaufsichtsrecht über den G. vorbehält. Die Handhabung desselben braucht jedoch keineswegs so eingreifend zu sein, wie etwa in Frankreich, sondern es wird genügen, wenn der Staat eine mißbräuchliche Ausdehnung der Besteuerung sowie unnötige Anleihen und Vermögensverschleuderungen verhindert. Zu den wichtigsten Aufgaben, die den Gemeinden zugewiesen sind, gehört die Fürsorge für das Volksschulwesen, und dieser Verwaltungszweig bedingt daher regelmäßig einen der höchsten Ausgabeposten im G. In Berlin z. B. betrugen 1881½82 die Ausgaben der Schulverwaltung (mit Ausschluß der für das höchste Unterrichtswesen erforderlichen) 5313 194 Mark bei einer Gesamtausgabe von 37652 140 Mark, und in den 40 größten Städten Preußens kamen 1876 auf den Kopf der Bevölkerung an Nettoausgaben für die Volksschulen durchschnittlich 2,83 Mark, während die v Mart d. aller übrigen Ausgaben zusammen 17,20 Mark betrug. Nicht minder schwer fällt das Ausgabebudget der Armen-⸗ und Krankenpflege ins Gewicht. In Berlin wurden 1881½/82 für die Armenpflege 5024434 Mark und für die Hospitäler (ohne Baukosten) 1979 946 Mark aufgewendet, und in den erwähnten 40 Städten betrug die Kopfquote der Nettoausgaben für diese Zwecke 2,4 Mark. Die Ausgaben fur die Gemeindeschulden sind in einigen Städten ebenfalls sehr bedeutend. Obenan steht hier Paris, das an Zinsen und Amortisation im J. 1882 nicht weniger als 92737044 Frs. zu zahlen hatte. Der Nominalwert der seit 1855 von Paris aufgenommenen Anleihen betrug zu Anfang des genannten MI b 1979616 000 Frs., von denen kaum 250 Mill. bisher amortisiert sind. Berlin hatte an Anleihen 1882 nur 129345 917 Mark aufzuweisen, aber an die städtischen Unternehmungen auch Forderungen im Betrage von 112 864360 Mark. Dazu kam noch eine schwebende Schuld von 3,6 Mill. Mark. Die Ausgaben zur Verzinsung der Schuld betrugen nur 1401 955 Mark, zur Tilgung derselben 1341 933 Mark. In den 40 größten preuß. Städten kamen 1876 durchschnittlich an Ausgaben für die Verzinsung und Tilgung der Gemeindeschulden 4,8 Mark.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 729Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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