FeedGewißheit
Recht & StaatBrockhaus 1882

Gewißheit bezeichnet als Prädikat eines Urteils soviel wie Wahrheit; ursprünglich jedoch bedeutet es einen subjektiven Zustand der lberzeugtheit, wel-Bar jedesmal, sobald man die Widersprüche aus den orstellungen entfernt und die daraus entstandenen Fragen beantwortet hat, und deshalb fehr häufig auch da eintritt, wo die Wahrheit noch nicht gefunden ist. In diesem Sinne unterscheidet man subjektive G. (Fürwahrhalten) von objektiver G. (Wahrheit); für das Verhältnis beider gilt, daß auch der höchste Grad subjektiver G., wie er in Meinungen und Glaubensüberzeugungen auftritt, in sich allein keine Gewähr objektiver G. besitzt. Diese ist nur in der Wissenschaft, in der logischen Verarbeitung des kritisch gesichteten 0. Kberdie wissens zu gewinnen. ů1 Windelband, allber die G. der Erkenntniso (Berl. 1873).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 2Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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