Gierke (Otto Friedrich), Lehrer des deutschen Rechts, geb. 11. Jan. 1841 zu Stettin, studierte 1857—60 in Heidelberg und Berlin die Rechte, trat dann in die Praxis, wurde 1865 Gerichtsassessor und habilitierte sich 1867 als Privatdocent des deutschen Rechts zu Berlin, wurde 1871 daselbst zum außerord. Professor ernannt und 1872 als ord. Professor der Rechte nach Breslau berufen. Sein bedeutendstes Werk ist „Das deutsche Genossenschaftsrechto, Bd. 1: Rechtsgeschichte der deutschen Genossenschafto; Bd. 2: (Geschichte des deutschen Körperschaftsbegriffs; Bd. 3: Die Staats- und Korporationslehre des Altertums und Mittelalters und ihre Aufnahme in Deutschlando (Berl. 1868 81). Außerdem sind von seinen Schriften zu erwähnen: «Der Humor im deutschen Rechto (Berl. 1871¹), Johannes Althusius und die Entwickelung der naturrechtlichen Staatstheorien (Bresl. 1880). Ferner ist G. Herausgeber der Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichter (Bresl. 1878 fg., bis 1883 16 Bde.).