FeedGläubiger
Recht & StaatBrockhaus 1882

Gläubiger (creditor) ist die allgemeine Bezeichnung für jeden, welcher an einen andern (den Schuldner oder debitor) eine aus einem persönlichen Rechtsverhältnis hervorgegangene Forderung zu machen hat. Je nach der Grundlage dieses Verhältnisses unterscheidet man Dar ehns⸗, Kaufschillings⸗, Mietgeld⸗, Waren⸗, Wechselgläubiger u. s. w.; je nach der gewährten Sicherheit dagegen Pfandgläubiger (Faustpfand⸗ und Hypothekengläubiger) und Handschriftgläubiger, auch chirographarische G. oder Chirographarier genannt. Über die Konkursglänbiger s. unter Konkurs; ogl. auch Gläubigerausschuß, Gläubiger⸗

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 97Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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