Gottschalk oder Gotescalcus, d. h. guter Diener oder Gottes Diener, Theolog des 9. Jahrh., Sohn des sächs. Grafen Bern, wurde von seinen Eltern infolge eines Gelübdes schon als Kind dem Kloster Fulda übergeben. Zum Mann herangewachsen, forderte er die Lösung seines Gelübdes, da er wider eigenes Wissen und Wollen zum Mönchsstand gezwungen sei. Die Synode von Mainz vom J. 829 entband ihn des Gelübdes, aber Rhabanas Maurus, Abt des Klosters zu Fulda, wandte sich mit einer Beschwerde an Ludwig den Frommen, und der Spruch der Synode wurde widerrufen. G. trat in das Kloster Orbais in der Diöcese Soissons und widmete sich mit allem Eifer dem Studium der Kirchenväter, besonders des Augustin. Dadurch gewann er die Überzeugung, daß die Prädestinationslehre in ihrer schroffsten Fassung anzunehmen sei, und lehrte seitdem auf wiederholten Reisen durch Italien eine doppelte Prädestination, der Erwählten zur Seligkeit, der Verworfenen zur Verdammnis. Im Okt. 848 erklärte eine Synode — Mainz diese Lehre für ketzerisch und übergab G. seinem Bischof Hinkmar von Rheims zur weitern Bestrafung. Dieser entkleidete Pr. auf einer fränk. Synode zu Quierzy 849 seines riestertums, ließ ihn durchpeitschen, bis er eine Verteidigung seiner Lehre den Flammen übergab, und verurteilte ihn zu lebenslänglicher Einsperrung. Als Gefangener ward er dem Kloster Hautvilliers in der Diöcese Rheims übergeben. wandte sich mit einer Beschwerde nach Rom, aber ohne Erfolg, und starb 30. Okt. 868 oder 869, ohne von seiner Überzeugung zu lassen. Was von seinen Schriften auf uns gekommen ist, findet sich gesammelt bei G. Mauguin, Veterum auctorum, qui saeculo IX de praedestinatione scripserunt, opera et fragmenta (Bd. 1, Par. 1650). Vgl. V. Borrasch, Der Mönch G. von Orbais, sein Leben und seine Lehres (Thorn 1868).