Lombard (frz. oder Leihhaus, Pfandhaus, nennt man diejenigen öffentlichen (staatlichen oder Gemeinde-)Anstalten, bei welchen jedermann gegen ausreichendes Pfand Geldsummen auf kurze Zeit gegen billige Zinsen vorgestreckt erhalten kann. Diese Anstalten sollen verhüten, daß die Geldbedürftigen in wucherische Hände fallen. Deshalb gelten sie als wohlthätige Institute, wie ihre ursprüngliche Bezeichnung als Montes pietatis (gegenwärtig noch in Italien Monti di pietà, in Frankreich Monts de piété) bekundet. Der Wert der Pfänder wird in den Leihhäusern durch vereidete Taxatoren festgestellt, und das Darlehn einschließlich der Zinsen muß meist wenigstens 20—25 Proz. weniger betragen als dieser Taxwert. Gegeben wird das Darlehn meist auf höchstens sechs Monate. Über Pfand und Darlehn gibt das Leihhaus Scheine aus, und jedem Vorzeiger eines solchen Scheins wird das betreffende Pfand gegen Rückzahlung des Darlehns ausgehändigt. Die zu zahlenden Zinsen sind übrigens meistens ziemlich hoch, da auch die Verwaltungskosten und etwaige Verluste daraus gedeckt werden müssen. Erfolgt die Rückzahlung nicht im festgesetzten Termine, so werden die Pfänder öffentlich versteigert, und den etwaigen berschuß erhält, nach Abzug der aufgelaufenen Kosten und Zinsen, der Pfandschuldner zurück. Das erste öffentliche Leihhaus (Privatleihhäuser gab es viel früher) wurde 1467 mit päpstl. Genehmigung in Perugia gegründet; in Deutschland kam das erste Leihhaus 1498 zu Nürnberg zu Stande. Der Nutzen der Leihhäuser ist sehr bestritten worden. Sie verhindern freilich in vielen Fällen, daß die Darlehnsucher in die Hände wucherischer Pfandleiher fallen, aber sie erleichtern auch der zahlreichen Klasse der ärmern Bevölkerung und der kleinern Handwerker das Darlehnnehmen, was bei solchen, welche unordentlich haushalten, schlechte Folgen haben und sie gänzlicher Verarmung entgegenführen kann. Es ist bekannt, daß Pfandleiher und Leihhäuser nicht nur zur Zeit großer Notstände, sondern auch kurz vor Volksfesten u. dgl. außerordentlich benutzt werden. Neben den Juden beschäftigten sich im Mittelalter namentlich Lombarden in den größern Städten Frankreichs und anderwärts mit dem durch bürgerliche und kirchliche Gesetze für andere oft streng verpönten Darleihen von Geld gegen Zins und Unterpfand (edle Metalle, Pretiosen). Daher geschah es, daß man später die Aulehgge. und Leihbanken überhaupt L. und die Darlehnsgeschäfte auf bewegliche Pfänder (nicht Immobilien) Lombardgeschäfte nannte. Bei den größern Bankiers und Bankinstituten werden gegenwärtig Lombarddarlehne hauptsächlich gegen Verpfändung von Wertpapieren erteilt. Der Zinsfuß ist wechselnd und steht meistens 1 Proz. über dem gleichzeitigen Wechseldisconto.