Lotterieanlehen sind solche Anlehen, bei denen das aufzunehmende Kapital in Lose geteilt ist; letztere werden zwar verzinst, aber zu einem ungewöhnlich niedrigen Zinsfuß (z. B. 3 Proz.), und dafür erhält der Losinhaber die Chance, daß sein Los bei der jährlich stattfindenden Auslosung eines Teils der Lose nicht bloß mit dem Einsatz, sondern mit einem Gewinn herauskommt. Die Ausgabe derartiger sog. Prämienobligationen kann ietzt nur noch auf Grund eines jedesmaligenReichsgesetzes erfolgen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 192Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei