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Recht & StaatBrockhaus 1882

Lübisches Recht ist eins der wichtigsten unter den durch Autonomie entstandenen Stadtrechten des deutschen Mittelalters. Das älteste noch vorhandene deutsche lübische Rechtsbuch ist vom J. 1235, die letzte publizierte Revision des Lübischen Rechts vom J. 1586. Vgl. Hach, Das alte Lübische Recht» (Lüb. 1839). Vielfach berichtigt wurden Hachs Anschauungen über die Entstehung der Rechtsquelle durch Frensdorff, Das Lübische Recht nach seinen ältesten Formen v (Lpz. 1872). Das Lübische Recht hat weit über die Stadt seines Ursprungs hinaus Geltung erlangt, eine hohe wissenschaftliche Ausbildung besonders durch Mevius erfahren und gilt in manchen Rechtsmaterien heutzutage außer in Lübeck z. B. noch in Pommern und Mecklenburg. Vgl. von Wilmowski, «Lübisches Recht in Pommerno (Berl. 1867).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 207Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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