Majoristischer Streit, s. u. Ma jor (Georg) und Minderheit, ist die übliche Bezeichnung den numerischen Verhältnisse insbesondere bei Abstim mungen in Versammlungen und behufs einer Wah oder einer Beschlußfassung. Man unterscheidet ab solute und relative, sowie einfache und po tenzierte Majorität. Bei Beschlußfassungen, we es einfach die Entscheidung zwischen Ja und Neir gilt, ist in der Regel die absolute genügend, d. h eine Frage ist entschieden, sobald nur eine Stimme über die Hälfte der Stimmenden sie bejaht oder verneint hat. Bei Wahlen dagegen kann, wenn es sich um mehr als zwei Kandidaten handelt, auch relative Majorität eintreten und entscheiden, falls nämlich jeder derselben weniger als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhält. Dann hat derjenige, welchem die meisten Stimmen zugefallen sind, nur eine relative Majorität erlangt. Nach einzelnen Wahlgesetzen, z. B. dem sächsischen, genügt auch eine solche relative Majorität, vorausgesetzt, daß sie mehr als ein Drittel aller abgegebenen Stimmen beträgt. Regel ist jedoch, daß nur absolute Majorität gilt. (S. Abstimmung.) Bei Wahlen innerhalb einzelner Körperschaften, z. B. bei den Präsidenten⸗ und Deputationswahlen in einer Kammer, pflegt zunächst absolute Majorität erfordert und erst im dritten Wahlgange relative Majorität zugelassen zu werden. Ferner unterscheidet man auch zwischen der einfachen (d. i. der absoluten) Majorität, welche schon mit einer Stimme über die Hälfte erreicht ist, und einer potenzierten, welche eine größere Anzahl als die Hälfte der Stimmen vereinigen muß. So verlangen manche Verfassungen für Verfassungsänderungen eine Zweidrittelmehrheit, wie 3. B. im Norddeutschen Bund zu denselben im Bundesrate eine Mehrheit von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen erforderlich war, während dieselben nach der Verfassung des Reichs als abgelehnt gelten, wenn sie im Bundesrate (welcher 58 Stimmen zählt) 14 Stimmen gegen sich haben. Im übrigen erfolgt im Bundesrat die Beschlußfassung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder nach einfacher Majorität.