Mohl (Robert von), Staatsrechtslehrer, Bruder des vorigen, geb. 17. Aug. 1799 zu Stuttgart, studierte zu Tübingen und Heidelberg die Rechte und Staatswissenschaften, ward 1824 außerord. Professor der Rechte und 1827 ord. Professor der Staatswissenschaften in Tübingen, womit er seit 1836 das Amt eines Oberbibliothekars verband. Wegen eines von ihm 1845 veröffentlichten liberalen Wahlprogramms geriet er in Konflikt mit der Regierung, trat aus dem Staatsdienste und wurde bald darauf in die württembergische Zweite Kammer gewählt. Im J. 1847 folgte er einem Rufe als Professor der Rechte nach Heidelberg. Nachdem er 1848 dem Vorparlament beigewohnt, ward er von den Oberämtern Mergentheim und Gerabronn zur Nationalversammlung entsendet. Im Aug. 1848 übernahm er im Reichsministerium das Portefeuille der Justiz. Die Niedersetzung einer Kommission zur Entwerfung eines Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs, die Verkündigung der Deutschen Wechselordnung, der Grundrechte und der Reichsverfassung waren die hauptsächlichsten Beweise seiner amtlichen Thätigkeit. In seinen Grundsätzen mit Heinrich von Gagern ubereinstimmend, trat er mit diesem und seinen übrigen Amtsgenossen 17. Mai 1849 zurück, worauf er sich zu Heidelberg wieder seinem Lehramte widmete. Im Juli 1861 zum bad. Gesandten beim Bundestage ernannt, verblieb er in dieser Stellung bis Aug. 1866. Im J. 1867 wurde er Präsident der bad. Ersten Kammer, deren langjähriges Mitglied er als Vertreter der Universität war, und zugleich Gesandter in München (bis 1871). Im J. 1871 pn er die Stelle eines Präsidenten der Oberrechnungskammer; 1874 wurde er von dem Wahlkreis Villingen-Donaueschingen in den Reichstag gewählt und schloß sich dort an die liberale Reichspartei an. Er starb zu Berlin 5.Nov. 1875. Seine Hauptwerke sind außer dem „Staats238 des Königreichs Württemberg» (2. Aufl., 2 Bde., 1840 u. 1846): Die Ministerverantwortlichkeit in Einherrschaften mit Volksvertretungv (Tüb. 1837), „Die Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaatso (3 Bde., Tüb. 1832 —34; 3. Aufl., 3 Bde., 1866), (Die Geschichte und Litteratur der Staatswissenschafto (3 Bde., Erlangen 1855—58), Die Encyklopädie der Staatswissenschaftenv (Tüb. 1859; 2. Aufl. 1872), Staatsrecht, Völkerrecht und Politik'e (3 Bde., Tüb. 1860 —69), Das deutsche Reichsstaatsrechto (Tüb. 1873).