FeedSchulze
ErdkundeBrockhaus 1882

Schulze, Schulz oder Schultheiß, eigentlich Schuldheis (Sculdarius oder Scultetus), hieß ursprünglich der Beamte, welcher die Mitglieder der Gemeinde zu Leistung und Entrichtung ihrer Schuldigkeit gegen den König oder Fürsten anzuhalten hatte. Der Name kommt von «Schuldo und aheischenv, d. h. fordern. Der S. war der Vorsteher der Gemeinde, wie der Graf Vorsteher des Gaues. Schon im Mittelalter erscheint der S. aber auch als Stellvertreter des Dpbrle Richters, des Grafen. In den Städten kommt er dann bei deren weiterer und kräftigerer Entwickelung häufig neben dem Vogte vor; doch war seine Stellung und Bedeutung nach der Verfassung der einzelnen Städte verschieden. Gegenwärtig heißt noch sehr häufig S. der Vorsteher der Dorfgemeinde, der von der Gemeinde erwählt oder von der Gutsherrschaft oder der Regierung ernannt und eingesetzt wird. Zuweilen ruht das Schulzenamt auf einem Gute, und dann heißt der S. Erbschulze, Erbscholtiseibesitzer und, wenn er das Gut zu Lehn hat, Lehnschulze. Besitzer von Schulzengütern, welche das Amt nicht versehen können oder wollen, müssen auf ihre Kosten geeignete Stellvertreter bestellen. Der sog. Dorfschulze, in einigen Gegenden Deutschlands auch Richter genannt, hat es lediglich mit Polizei⸗ und Verwaltungssachen des Ortes zu thun.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 520Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Erdkunde 6