Simon (Aug. Heinr.), hervorragendes Mitglied der Deutschen Nationalversammlung, geb. zu Breslau 26. Okt. 1805, studierte daselbst Jurisprudenz, schlug dann 1834 die preuß. Justizlaufbahn ein und wurde zum Stadtgerichtsrat in Breslau befördert. Mehrere gegen das Gesetz vom 29. März 1844 gerichtete Broschüren, in denen er die Unabhängigkeit des Richterstandes verteidigte, veranlaßten seinen Austritt aus dem Staatsdienst, welchen er in der Schrift „Mein Austritt aus dem preuß. Staatsdiensto (Lpz. 1846) motivierte. In das frankfurter Parlament gewählt, schwang er sich hier zu einem der hervorragendsten Mitglieder der demokratischen Linken auf, begleitete auch das Parlament nach Stuttgart und wurde dann als Mitglied in die Reichsregentschaft gewählt. Nachdem das sog. Rumpfparlament gesprengt worden war, ging er nach der Schweiz. Im Sept. 1851 wurde gegen ihn wegen seiner polit. Thätigkeit der Hochverratsprozeß eingeleitet und S. wurde in contumaciam zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurteilt. Unterdessen hatte er sich 1852 zu Murg am Wallensee niedergelassen und daselbst die Leitung einer Aktiengesellschaft für Kupferbergbau übernommen. Er ertrank beim Baden im See 16. Aug. 1860. Ihm wurde zu Murg 16. Okt. 1860 ein Denkmal errichtet. Vgl. Johann Jacoby, „Heinrich S.» (2. Aufl., Berl. 1865).