Sternkammer (Curia camerae stellatae, engl. Star Chamber) hieß in England der Gerichtshof, vor den alle außerhalb der Grenzen des gemeinen Rechts liegenden Fälle kamen. Die S. wurde schon vor Heinrich VII. eingesetzt, erhielt von ihm eine erweiterte Einrichtung und mußte nun, gleich der später errichteten Hohen Kommission, zum Hauptwerkzeuge des königl. Despotismus dienen. Der König wählte und entließ die Mitglieder des Gerichtshofs nach Belieben. Erschien der König persönlich in der Gerichtssitzung, so galt er als der einzige Richter, und die brigen hatten die Eigenschaft von Räten. Die Strafen, welche die S. nach Ermessen verhing, waren nicht nur Geldbußen, sondern auch Gefängnis- und Leibesstrafen. Unter der Regierung Clisabeths kam zu dieser willkürlichen Justiz 1584 noch die Hohe Kommission (òUHigh-Commission), die auf dem kirchlichen Gebiet das sein sollte, was die S. auf dem politischen war. Da sowohl Jakob I. wie Karl J. sich dieser beiden Gerichtsinstitute als Werkzeuge ihrer Politik gegen die puritanische und parlamentarische Opposition bedienten, so hob das Parlament im Mai 1641 die S. sowie die Hohe Kommission auf, und der König sah sich genötigt, die Bill zu bestätigen. Die S. führte ihren Namen von einem mit Sternen bedeckten Saale, in dem sie ihre Sitzungen hielt.