Synedrium (grch.) oder Sanhedrin hieß vorzugsweise der höchste Gerichtshof der Juden, der zu Jerusalem seinen Sitz hatte und aus 71 Mitgliedern bestand. Seine Macht war eigentlich, da er Gesetzgebung und oberste Verwaltung in sich vereinigte, die Gesetzgebung ihm aber den Charakter als oberste Religionsbehörde verlieh, eine sehr umfassende; dennoch wurde sie bald durch die regierenden Hohenpriester und Könige, wie durch den Kampf der Parteien beschränkt. Unter röm. Oberherrschaft mußte das S. jedes von ihm gesprochene Todesurteil von dem Prokurator bestätigen und vollziehen lassen. Der talmudische Traktat S. handelt von der Kriminalgesetzgebung und von der Prozeßordnung. Die Geschichte dieses großen Gerichtshofs wie der kleinern, die unter ihm standen, ist noch nicht genügend aufgeklärt. Im J. 1807 berief Napoleon I. eine dem alten S. ähnliche Versammlung von Rabbinern und sonstigen Gelehrten unter dem Namen S. nach Paris; die daran geknüpften Erwartungen gingen aber nicht in Erfüllung.