Tavernleus, d. i. Schatzmeister, die vierte Reichsbaronenwürde nach dem alten Staatsrechte in Ungarn. Der eigentliche Titel war: «Taxernicorum regalium magisterv. Der T. hatte in ältern Zeiten die Obsorge über den königl. Schatz und alle Einkünfte der Krone, die Oberaufsicht über die ungar. Bergstädte und das Münzwesen u. s. w. Später war er der Vorsitzende des Tavernicalgerichts (Sedes tavernicalis), einer Appellationsbehörde für einige königl. Freistädte, ferner Mitglied des obersten Gerichtshofs (der Septemvirattafel) und in Abwesenheit des Palatins und des Judex Curlae Präsident des ungar. Statthaltereirats. Durch die Gesetze vom J. 1847/48 wurde auch das Amt des T. aufgehoben, im J. 1860 wieder erneuert, hörte aber mit der Wiedereinführung der ungar. Verfassung im J. 1867 abermals auf. Gegenwärtig bildet das Tavernicat nur eine bloße Titularwürde.