Verfügung von hoher Hand nennt man im Seerecht Anordnungen einer staatlichen Autorität, durch welche die Schiffahrt in gewissen Gebieten, oder für gewisse Modalitäten, oder für gewisse Schiffe erschwert, gehemmt oder verboten wird. Dahin gehören Ein⸗ und Ausfuhrverbote, Embargoauflagen, Quarantänegebote, Beschlagnahmen, Blockadevorschriften u. dgl.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 205Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei