FeedWeltpostverein. Der Gedanke
Recht & StaatBrockhaus 1882

Weltpostverein. Der Gedanke, alle Kulturvölker zu einer gemeinsamen Regelung des Postverkehrs zu vereinigen, gehört im wesentlichen dem Staatssekretär des Reichspostamts, Heinrich von Stephan (s. d.), an. Derselbe leitete die Schritte ur Herstellung einer Weltpostverkehrsgemeinschaft urch die 1868 herausgegebene Denlschrift, betrefsend den Allgemeinen Postkongreß, ein. Auf diese Anregung trat 15. Sept. 1874 der Kongreß in Bern zusammen; aus seinen Beratungen ging der »Allgemeine Postvereinsvertrage vom 9. Okt. 1874 hervor, welchem 22 Staaten mit einem Gebiet von 37 Mill. qkm und mehr als 350 Mill. Bewohnern beitraten. Innerhalb dieses Gebiets wurde für Briefe bis zum Gewicht von 15 g ein Einheitsportosatz von 25 Cent. (20 Pf.), mit einzelnen Abweichungen für Seeporto bis 32 Cent., festgesetzt; für Postkarten, Drucksachen und Warenproben wurden ebenfalls einfache und billige Taxen vereinbart, die Freiheit des Transits im ganzen Vereinsgebiet wurde gewährleistet und die Gleichmäßigkeit der postalischen Formen, sowie der Wegfall der Abrechnungen über Porto vertragsmäßig geregelt. Der Pariser Vertrag vom 1. Juni 1878 erweiterte das Vertragsgebiet zum W., dessen Bereich auf 72½ Mill. qkm und 750 Mill. Bewohner ausgedehnt wurde. ostendun dieses Gebiets sind ür sämtliche Vereinspostsendungen ohne Unterschied es Ursprungs und Bestimmungsorts gleiche Taxen und einheitliche Versendungsbedingungen eingesührt. Das Porto nach allen Ländern der Erde (mit wenigen Ausnahmen) beträgt danach 20 Pf. für frankierte Briefe von 15 g, für Postkarten 10 Pf., für Drucksachen 5 Pf. Dem W. gehören ganz Europa und Amerika, ferner Asien lexkl. China), Afrika lerkl. Kapstadt und Natal), endlich Australien (exkl. der brit. Kolonien) an. Die brit. Kolonien werden voraussichtlich 1888 beitreten, sobald der neue Vertrag mit der Peninsular and Oriental Steam Navigation Company in Kraft gesetzt sein wird. Einen Überblick über die Länder des W. gewährt die Karte zu Weltverkehr, s. u. In dem Lissaboner Vertrage vom 21. März 1885 (dessen Herrschaftsgebiet 82 Mill. Akm mit 845 Mill. E. umfaßt, ist die Gemeinsamkeit der Einrichtungen im W. (dem am 1. Jan. 1886 auch der neue Congostaat beigetreten ist) im Sinne des Grundgedankens mehr und mehr befestigt, die Leistungen für das Publikum aber sind durch Ausdehnung der Ver-Sefe ten (cnts auf die Beförderung von Postpäckereien (colis postaux) bis zum Gewicht von 5 kg, von Postanweisungen (mandats de poste internationaux) bis 50 Dollars und 210 Mark, serner von Briefen mit angegebenem Werte (bis 10000 Frs.), sowie von Postauftragsbriefen (bis 1000 Frs.) gegen mäßige Taxen noch erweitert worden. Der W. stellt auf einem sehr wichtigen Gebiet des Weltverkehrs einen großen Kulturfortschritt dar, dessen Wirkungen für die Gesittung, sowie fur den Ideen⸗ und Güteraustausch der Menschheit von höchstem Werte sind. (S. Postwesen.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 545Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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