Werft heißt ein Schiffbauplatz, der an einem Hafen oder Flusse möglichst nahe am Meere angelegt ist. Man unterscheidet Kriegs⸗ und Privatwerfte. Die erstern sind staatliche Etablissements zum Bau und zur Reparatur von Kriegsschiffen und bilden Teile eines Kriegshafens, wo die Schiffe zuleich armiert, ausgerüstet und bemannt werden. Mit den Krirgswerften sind meistens Docks (s. d.) verbunden, sowie technische Anstalten, um die gesamte Ausrüstung der Schiffe anzufertigen. In frühern Zeiten wurden die Kriegsschiffe ausschließlich auf Kriegswerften erbaut. In neuerer Zeit lassen die Staaten ihre Schiffe auch auf Privatwerften bauen. Eine der berühmtesten Privatwerften Englands sind die Thames-Iron-Works bei London, wo die Panzerfregatte des Deutschen Reichs König Wilhelm 23. April 1868 vom Stapel lief. Die deutsche Marine besaß 1868 nur erst eine W. in Danzig. Jetzt sind jedoch die beiden Kriegshäfen Kiel und Wilhelmshaven fertig gestellt und so eingerichtet, daß in ihnen die größten Schisse repariert und neu gebaut werden können. Das Handwerkerpersonal der W. gehört zum größten Teil dem Civilstande an und nur das Aufsichtspersonal besteht aus fest angestellten Beamten. Diejenigen dienstpflichtigen Handwerker, welche für Besatzung der Kriegsschiffe bestimmt sind, werden, wenn man letztere nicht in Dienst stellt, auf den W. in ihren Fächern beschäftigt, namentlich das Maschinenpersonal, das sich in seinen untern Chargen aus Schlossern, Schmieden und andern Feuerarbeitern rekrutiert.