Zucker, geschützt durch den hohen Finanzzoll auf Kolonialzucker, mehr und mehr konkurrenzfähig geworden war, wurde in allen diese Industrie betreibenden Staaten in allmählicher Steigerung auch eine innere Z. in verschiedenen Formen eingeführt. Im Deutschen Zollverein wurde die innere Z. zuerst 1841 durch eine Kontrollabgabe von ½ Silbergroschen für den Centner roher Rüben vorbereitet, was 5 Silbergroschen auf den Centner Zucker ausmachen sollte, indem man ein Ausbeuteverhältnis von 1: 20 annahm. Die eigentliche gemeinschaftliche Steuer trat erst 1844 mit dem Satz von 3 Silbergroschen für den Centner Rüben ins Leben, und nach mehrern Steigerungen blieb dieselbe (seit 1871 natürlich als Reichssteuer) von 1869 bis 1886 auf 1,60 Mark pro 100 kg Rüben stehen, was bei dem 1869 neu angenommenen Verhältnis von 1 Ctr. Rohzucker auf 12½ Ctr. Rüben einer Belastung des Rohzuckers mit 20 Mark pro 100 Eg entsprach. Durch das Gesetz vom 1. Juni 1886 ist die Rübensteuer auf 1,0 Mark gebracht worden. Die Zollbelastung des fremden Zuckers ist erheblich höher als die innere Besteuerung. Die Frage der Z. verwickelt sich besonders durch die Notwendigkeit, bei der Ausfuhr von Rohzucker und Raffinade Rückvergütungen zu gewähren. Da es bei den meisten bestehenden Steuersystemen gar nicht möglich war, die wirkliche Belastung der Ausfuhrware durch die Steuer genau anzugeben, so hat sich mehr oder weniger in allen Rübenzucker erzeugenden Staaten ein mißbräuchliches Prämienwesen ausgebildet, indem für den ausgeführten Zucker mehr vergütet wird, als er in Wirklichkeit an Steuer getragen hat. Auch in Deutschland ist infolge der Fortschritte der Rübenkultur und der Technik, insbesondere der Methoden zur Entzuckerung der Melasse, allmählich eine wirkliche Ausfuhrprämie für Zucker entstanden. Während die Rückvergütung unter der Annahme festgestellt war, daß auf 11¼ Ctr. Rüben 1 Ctr. Rohzucker komme, lieferten in Wirklichkeit selbst nach der amtlichen Statistik im Campagnejahr 1880 81 schon 10,46 Ctr. und 1884/85 schon 9,26 Ctr. Rüben 1 Ctr. Rohzucker. Es wurden dadurch nicht nur die Reichseinnahmen beträchtlich geschädigt, sondern auch die Zuckerindustrie zu einer ungesunden Entwickelung und einer überspannung ihrer Ausfuhr geführt, die im Herbst 1884 eine ernstliche Krisis veranlaßte. Nachdem bereits vorher eine geringe Herabsetzung der Prämie erfolgt war, ist das angeführte Gesetz von 1886 in diesem Sinne weiter gegangen, indem der Rübensteuer von 1,0 Mark eine Ausfuhrvergütung von 11887 18 Mark pro 100 kg, die aber vom 1. Okt. 1887 ab auf 17,25 Mark zurückgeht, gegenübergestellt ist. Die vollständige Beseitigung der Prämie ist allerdings damit noch nicht erreicht; sie ist überhaupt schwer durchzusetzen, wenn die konkurrierenden Staaten sich nicht zu dem gleichen Schritt entschließen. Der Bruttoertrag der Z. belief sich im Deutschen Reich im J. 1875/76 auf 66,6 Mill. Mark, wozu noch 5,7 Mill. an Eingangsöllen kamen. Die Ausfuhrvergütungen erforderten amals nur 9,0 Mill. Mark, sodaß sich ein Nettoertrag von 63,2 Mill. Mark ergab, von dem indes noch 4 Proz. für Erhebungskosten abzuziehen sind. Im J. 1884.85 dagegen war der Bruttoertrag allerdings auf 166,4 Mill. nebst 1,4 Mill. an Zöllen gestiegen, dagegen auch die Ausfuhrvergütung auf die enorme Summe von 128,5 Mill. gewachsen, sodaß sich nur ein Überschuß von 39,3 Mill. ergab,‚ trotzdem der Zuckerverbrauch, auf Rohzucker berechnet, von 7,6 kg auf 9,9 kg für den Kopf der Bevölkerung gestiegen war. Auckervögel Cah s. unter Jacaranda. uckervögel (Caerebidae), eine aus 11 Gattungen und gegen 60 Arten bestehende Familie kleiner Singvögel, welche das heiße Amerika, inklusive der westind. Inseln, bis Florida bewohnen. Es sind kleine, meist hellblau und grün ge⸗⸗ färbte Tierchen, mit spitzem, mittellangem, meist gekrümmtem Schnabel, langen Flügeln, kurzem, weichem Schwanz, zarten Füßen und mit einer langen, vorn durch einen mittlern Einschnitt in zwei gefranste Lappen geteilten Zunge. Die Z. ernähren sich von Insekten, süßen Früchten, Beeren u. s. w.