Knappschaften, Knappschaftsvereine, sind Korporationen der Bergarbeiter behufs Unterstützung bei Krankheiten und Beschädigungen in ihrem Dienste. Sie sind in allen deutschen Staaten und auch in der österr. Monarchie, wo sie die Bezeichnung Bruderladen führen, gesetzlich und durch besondere Statute eingeführt und verpflichten den Bergwerksbesitzer sowohl als den Bergarbeiter zur Leistung bestimmter Beiträge. Diese werden auch verwandt für Begräbniskosten und für Verabfolgung von nach bestimmten Grundsätzen festgestellten Pensionen an invalid gewordene Arbeiter, deren Witwen und Waisen. Ein besonderer Knappschaftsarzt behandelt die erkrankten oder verunglückten Knappschaftsgenossen, die zu ihren Vorstehern besondere Knappschaftsälteste wählen, denen die Verwaltung der Knappschaftskasse überlassen ist, während die staatliche Bergbehörde dabei nur das allgemeine Interesse wahrzunehmen hat.