FeedKonfirmation
ReligionBrockhaus 1882

Konfirmation (lat., eigentlich Bestätigung) heißt in der prot. Kirche die religiöse Feier der Aufnahme in die Gemeinde erwachsener Christen, mit welcher das Recht zur Teilnahme am heiligen Abendmahl und zur Patenschaft verbunden ist. Nach vorangegangenem Religionsunterricht durch den Geistlichen (Tonfirmandenunterricht) und bestandener Prüfung (Konfirmationsprüfung) legen die jungen Christen vor versammelter Gemeinde ihr Glaubensbekenntnis ab, wodurch sie aihren Taufbund erneuerno, und werden darauf vom Geistlichen unter Gebet und Handauflegung eingesegnet. Die K. erfolgt gewöhnlich zwischen dem 14. und 16. Lebensjahre. Durch die Reformatoren wurde das Sakrament der Firmung, als nicht von Christus eingesetzt, abgeschafft. An ihre Stelle trat die sog. Katechese, welche hier und da, namentlich unter Bugenhagens Einfluß, zu einer Ablegung des Glaubensbekenntnisses in Verbindung mit fürbittender Handauflegung des Geistlichen erweitert wurde. In diesem Sinne ward die K. zuerst in Brandenburg 1540, danach in einigen andern deutschen Landeskirchen eingeführt, kam aber erst unter dem Einflusse des Spenerschen Pietismus seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. in Deutschland allgemein in Gebrauch. Die K. wird jährlich meist am Palmsonntag, in größern Gemeinden aber auch zu andern Zeiten an allen Katechumenen eines Kirchspiels zugleich vollzogen. Zur Beglaubigung der K. wird ein Schein (Konfirmationssch ein), meist in künstlerisch ausgestatteter Form, mit einem passenden iutder ausgestellt. Neuere Dogmatiker sahen in der K. die notwendige Ergänzung der Taufe, welche für sich allein unvollständig sei, da ihr ein Haupterfordernis, der persönliche Glaube des Täuflings, fehle. Dagegen hat das Neuluthertum infolge seiner mystischen Vorstellungen von der Taufgnadey über die K. sehr geringschätzig geurteilt oder doch das Hauptgewicht nicht auf die Ablegung des Glaubensbekenntnisses von seiten der Kinder, sondern auf die pastorale Handauflegung gelegt. Die engl. Staatskirche hat die kath. Firmung durch den Bischof, wenn auch nicht als Sakrament, beibehalten, wogegen die Puritaner sie gänzlich verwerfen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 458Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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