Kuklux-Gesellschaften, geheime Gesellschaften sozial-polit. Natur in den Südstaaten von Nordamerika. Der Geheimbund des Ku-Klux-Klan, oder abgekürzt Kuklux, entstand ums J. 1867 in einigen Bezirken von Nordcarolina und verbreitete sich bald durch fast alle Südstaaten der Union. Die Kuklux-Männer richteten ihre ungesetzlichen Handlungen nur gegen Neger, gegen anerkannte Unionsfreunde, gegen Beamte der Bundesregierung, gegen Mitglieder und Anhänger der herrschenden republikanischen Partei, kurz gegen alles, was den Tendenzen der frühern (demokratischen) Sklavenhalterpartei zuwiderlief. Das Kuklux-Unwesen hatte schon im Mai 1870 die Aufmerksamkeit des Kongresses auf sich gelenkt und es war ein Gesetz gegen dasselbe erlassen worden, welches aber wenig Erfolg hatte. Im März 1871 waren die Dinge in Südcarolina so weit gediehen, daß der Gouverneur Scott den Präsidenten Grant um militärische Hilfe ersuchen mußte. Hierauf erließ der Kongreß am 20. April 1871 ein Anti-Kukluxgesetz, welches dem obersten Beamten der Union bis zum Juni 1872 eine nahezu diktatorische Gewalt zur Vernichtung der Kuklux-Banden verlieh. Aber trotz dieses Gesetzes dauerten die Gewaltthaten der K. bis zum Ende der Präsidentenwahl 1876 fort. Im Jan. 1883 sprach sich der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten für die Verfassungswidrigkeit der Hauptbestimmungen jenes Gesetzes aus, nachdem inzwischen schon ziemlich Namened Zustände wieder eingetreten waren. Der Name «Ku-Klux-Klan » ist nach einigen ein Onomatopoietikon, d. h. den Lauten nachgebildet, die durch das Spannen des Hahns eines Gewehrs hervorgerufen werden; nach andern ist die erste Silbe Kuv gleichbedeutend mit cue, d. i. ein Wink oder Warnung, die zweite «Klux v abgeleitet von to gluck, d. h. glucksen, und Klano soviel wie das schott. clan (Bande).