Lebensfähigkeit heißt in der allgemeinsten Bedeutung das Vermögen, unter günstigen Bedingungen Lebensäußerungen von sich zu geben. So beweist z. B. der Pflanzensame seine L. dadurch, daß er in feuchter warmer Umgebung zu keimen anfängt. In engerm Sinne bezeichnet L. (Vitalität) diesenige Eigenschaft neugeborener Kinder, vermöge welcher diese im Stande sind, nach erfolgter Geburt das Leben unabhängig von der Mutter längere Zeit A* Lebensfähig ist ein Kind erst am Ende des siebenten Schwangernror Dauer. doch hat die L. dann selten eine große Dauer. Mit dem Alter der Frucht nimmt seine L. zu vorausgesetzt, daß sie gesund gebildet ist. Gewisse angeborene Mißbildungen, deren Beseitigung nur durch Kunsthilfe gelingt, wie z. B. Verschluß des Mastdarms oder der Harnröhre, schließ n unter Umständen den Begriff der L. aus. Die L. ist bei der Zuerkennung der nn pomon bei der Ermittelung von Kindesmord u. dgl. von außerordentlicher Wichtigkeit und es bestehen deshalb darüber besondere gesetzliche Bestimmungen.