FeedLeibrenten
Recht & StaatBrockhaus 1882

Leibrenten (lat. vitalitium, frz. rentes viagères, engl. annuities upon lives) nennt man die jährlichen Einkünfte, welche auf Grund eines besondern Vertrags (Leibrentenvertrag) für die Dauer des Lebens einer Person gegen einmalige Zahlung einer bestimmten Summe erworben werden können. Eine solche Rente ist natürlich größer als der Betrag der jährlichen Zinsen, welche nach dem geltenden Zinsfuße für ein der Kaufsumme gleiches Kapital zu erlangen wären, und dies ist eben der Grund, weshalb namentlich alleinstehende Personen mit kleinem Vermögen sich oft entschließen, dasselbe fonds perdus in L. anzulegen. Die Gelegenheit zu solchen Anlagen bieten namentlich die Lebensversicherungsgesellschaften, auch besondere Rentenanstalten und in einigen Ländern, z. B. in England, die Finanzverwaltung des Staats, indem dort ein Teil der Staatsschuld in Form einer Leibrentenschuld besteht. Der Kaufpreis einer L. ist natürlich um so niedriger, in je höherm Alter die betreffende Person steht. Er wird berechnet mit Hilfe von Sterblichkeitstabellen, indem der gegenwärtige Wert der Jahresrenten, welche mit einer durch die Tabellen gegebenen Wahrscheinlichkeit in der Zukunft auszuzahlen sind, festgestellt wird. (S. Annuität, Lebensversicherung, Tontine.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 915Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6