FeedAlbrecht (Wilh. Eduard)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Albrecht (Wilh. Eduard), deutscher Rechtslehrer, geb. 4. März 1800 zu Elbing in Westpreußen, besuchte das dortige Göymnasium und bezog 1818 die Universität zu Königsberg. Später wurde er in Göttingen durch Eichhorn vorzugsweise den germanistischen Studien zugeführt. Nach kurzem Aufenthalte zu Berlin trat er 1823 als Privatdocent des deutschen Rechts zu Königsberg auf, wurde daselbst 1827 außerord., 1829 ord. Professor, folgte jedoch 1830 einem Rufe nach Göttingen, wo er den Titel eines Hofrats erhielt und bis 1837 in den Lehrfächern des schichte, Privatrechts und der deutschen Rechtsgeschichte, des Handelsrechts, des deutschen Staatsrechts, später auch des Kirchenrechts, wirkte. In Königsberg schrieb er KCommentatio juris germanici antiqui, doctrinam de probationibus adumbranso (Königsb. 1825 und 1827) und die für die Methode der germanistischen Wissenschaft grundlegende Schrift: „Die Gewere als Grundlage des ältern deutschen Sachenrechtso (Königsberg 1828). Seine Teilnahme an der Protestation gegen die durch das Patent vom 1. Nov. 1837 ausgesprochene Aufhebung des Staatsgrundgesetzes von 1833 brachte ihm mit sechs seiner Kollegen durch die Kabinettsordre vom 14. Dez. 1837 die Amtsentlassung. A. wendete sich darauf 1838 nach Leipzig, wo er Vorlesungen über deutsches Staats⸗ und Privatrecht, über deutsche Rechtsgeschichte und ber Kirchenrecht hielt. In den Lektionsverzeichnissen stand er er 1 an der Spitze der Privatdocenten, wurde aber 1840 zum ord. Professor mit dem Titel eines Hofrats ernannt. egierungen zum Vertrauensmann behufs einer Revision der Bundesverfassung gewählt, arbeitete er als solcher mit Dahlmann einen Entwurf des deutschen Grundgesetzes aus, der sodann den weitern Beratungen im Kreise der 17 Vertrauensmänner zu Grunde gelegt wurde. Später ward er von einem hannov. Wahlbezrt zur Nationalversammlung gewählt, aus der er sich jedoch schon im Aug. 1848 zurückzog, um in Leipzig seine einflußreiche akademische Thätigkeit fortzusetzen. Im J. 1863 zum Geh. Hofrat ernannt, n er 1868 seine Entlassung; 1869 wurde er zum lebenslänglichen Mitgliede der Ersten Kammer ernannt, nahm aber nur an der Session von 1869/70 teil. Er starb zu Leipzig 22. Mai 1876 und vermachte der Universität sein Vermögen, dessen größerer Teil als Albrecht-Stiftungo zur Dyrenten wissenschaftlicher Zwecke der leipziger Docenten und zur Erleichterung der Habilitation talentvoller junger Gelehrter bestimmt ist.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 350Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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