Feldschaden nennt man den widerrechtlichen Eingriff in das Eigentum an einem der Landwirtschaft gewidmeten Grundstück und dessen Erzeugnissen, soweit sie noch nicht geerntet sind (Feldfrevel), ferner die Schädigung des Feldes und seiner Erzeugnisse durch Vieh, Wild (Wildschaden), Naturereignisse, Krieg u. s. w. Für die Feldfrevel sind besondere Gesetze Feldpolizeiordnungen erlassen worden, die mit Rücksicht auf den meist unbedeutenden Schaden und das oft sehlende Bewußtsein der Rechtswidrigkeit bei dem Handelnden geringe Strafen festsetzen. Die Regelung des Schadenersatzes bei F. im weitern Sinne, z. B. ob er vom Pächter oder Verpächter zu tragen ist, ist Gegenstand des Vertrags. Zur Ersatzleistung für F. haben die landwirtschaftlichen Versicherungen eine immer weitere Anwendung gewonnen. Gedicherer, s. unter Feldbefestigung. der Militärärzte, später die der Gehilfen derselben und jetzt nur noch die Bezeichnung der den Lazarettgehilfen anderer Armeen entsprechenden Personen in Rußland. Für die Ausbildung der letztern bestehen zehn besondere Schulen, nämlich in Petersburg, Kiew, Moskau, Orenburg, Tiflis, Nowotscherkask, Irkutsk, Jekaterinodar, Omsk und Tschita.