Halsgerichtsordnung ist die Bezeichnung von Gesetzgebungen des 16. bis 18. Jahrh., welche vorwiegend Strafprozeßordnungen sind. Es heißt eine H. für Radolphzell von 1506 und eine Kaiser Joseph I. für Böhmen, Mähren und Schlesien von 1707; der Ausdruck wird aber auch gebraucht für die sog. Maximilianischen Halsgerichts⸗ (Malefiz-Wrdnungen, auch die (Peinliche Gerichtsordnungy Kaiser Karls V., die Carolina (s. d.), wie nicht minder für die Constitutio criminalis Theresiana von 1768 und deren Vorläufer.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 744Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei