Schriften über Gegenstände des Staats⸗ und bürgerlichen Rechts zeugen von klarem Verstand und warmem Rechtsgefühl. Seine «Kleinen Schrifteno erschienen in sechs Bänden (Bas. und Frankf. a. M. 1779—94). Vgl. die Biographie S.s von Nicolovius (Bonn 1844). Schlosser (Joh. Friedr. Heinr.), bekannt als Konvertit und eifriger Verfechter ultramontaner Bestrebungen, geb. 30. Dez. 1780 zu Frankfurt, Neffe des vorigen und Sohn Hieronymus Peter S.s (gest. 1797), ebenfalls eines Jugendfreundes von Goethe (auch als lat. Dichter bekannt), praktizierte seit 1803 als Advokat in seiner Vaterstadt und wurde 1806 vom Fürsten Primas zum Stadtgerichtsrat ernannt. Er legte aber diese Stelle bei Auflösung des Großherzogtums Frankfurt nieder, trat, wie schon vorher 1812 sein Bruder Christian S. (gest. 14. Febr. 1829) zu Rom gethan hatte, 21. Dez. 1814 zugleich mit seiner Gattin Sophie, einer geborenen du Fay, zur kath. Kirche über und lebte dann teils in Frankfurt, teils auf seinem Landgute bei Heidelberg, dem ehemaligen Stift Neuburg, teils auf Reisen. Er starb zu Frankfurt 22. Jan. 1852. Als Schriftsteller hat er sich bekannt gemacht durch «Die morgenländ. orthodoxe Kirche Rußlands und das europ. Abendland » (Heidelb. 1845) und «Die Kirche in ihren Liedern durch alle Jahrhunderten (2 Bde., Mainz 1852; 2. Aufl. 1863). Seine Gattin starb 24. Mai 1865 zu Stift Neuburg. Vgl. «Goethe-Briefe aus Fritz S.s Nachlaßo (herausg. von Frese, Stuttg. 1877).