FeedSimonie
Recht & StaatBrockhaus 1882

Simonie heißt im kanonischen Recht die Erwerbung eines geistlichen Gutes oder eines mit solchem verbundenen weltlichen gegen ein weltliches auf Grund eines onerosen Vertrags. Besonders ist die Bezeichnung für die Erwerbung geistlicher Amter auf einem derartigen illegalen Wege üblich. Die Strafe ist im allgemeinen eine arbiträre, doch soll bei simonistischer Pfründenerwerbung der Verlust derselben eintreten. Der Name rührt von Simon Magus (s. Simonianer) her, der, wie die Apostelgeschichte erzählt, von den Aposteln die Mitteilung des Heiligen Geistes für Geld zu erlangen suchte.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 833Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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