FeedKanzleischrift
Recht & StaatBrockhaus 1882

Kanzleischrift oder Dokumentenschrift nennt man jetzt eine etwas größere, mit sorgfältig ausgeführten, gleichmäßig starken Grundstrichen und mit kurzen Ober⸗ und Unterlängen versehene Schrift. Diese Schrift wird, wie schon ihr Rame andeutet, in Kanzleien verwendet und tritt, wenn viel und schnell geschrieben werden muß, gegen die Geschäftsschrift in den Hintergrund. Die noch im 19. Jahrh. vielgebrauchte K. war eine verbindungsmäßig gestaltete Frakturschrift, sie wurde hauptsächlich bei Dokumenten in den ersten Zeilen, dann auch zu Titeln und Überschriften verwendet. Die in neuester Zeit als Druckschrift vorkommende K. ist eine einfache, edel geformte Frakturschrift. „Kanzleistil nennt man diejenige Schreibart und äußerliche Förmlichkeit, welche in den öffentlichen Urkunden und amtlichen Schriften, wie solche von den Kanzleien auszugehen pflegten, blich war.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 77Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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