FeedKnight (spr. Neiht)
GeschichteBrockhaus 1882

Knight (spr. Neiht), im Angelsächs. enyht, das deutsche Knecht in der Bedeutung von Knappe — d.), heißt in England soviel als Ritter. Der itterstand macht hier keine Klasse des Erbadels aus, wie überhaupt der niedere Adel, die Gentry (s. d.), sich hier nie von den Freien der Nation gesondert hat. Der Ritterstand gründete sich teils auf den Besitz eines freien Landeigentums von einem gewissen Ertrag, teils auf persönliche, vom König ausgehende Ernennung. Ersteres zeigt sich noch in der Verfassung des Parlaments, indem die Grafschaftsdeputierten, als Vertreter der kriegspflichtigen Gutsbesitzer, gewählt von den Freisassen der Grafschaften, Knights of the shire heißen. Noch unter der Königin Elisabeth sollten die Gutsbesitzer von 40 Pfd. jährlichen Einkommens sich die Ritterwürde erteilen lassen. Die unterste und älteste Stufe der persönlichen Ritterwürde ist die des Knight Bachelor; sie ist, nachdem die letzten Reste der mit dem Gutsbesitz verknüpften Verpflichtung zum Heerdienst durch Gesetz vom J. 1660 aufgehoben worden, zu einem bloßen Titel geworden, der auch an hohe Beamte, städtische Honoratioren, Gelehrte und Künstler verliehen wird. Zu den K. gehören auch alle, die einen engl. Orden (mit Ausnahme der dritten Klasse des Bath) besitzen. Das Prädikat des K. ist Sir (s. d.).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 368Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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