Hilfssenate hießen die Senate, welche beim Deutschen Reichsgericht in Leipzigeingerichtet waren zur Erledigung der vor dem 1. Okt. 1879 anhängig gewordenen Civilprozesse, welche die Einzelstaaten kraft der ihnen durch das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungs esetz §. 15 verliehenen Besugnis dem Reichsgericht zugewiesen hatten. Sie sind mit dem 1. Okt. 1883 augelöst worden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 235Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei