FeedDefraudation
Recht & StaatBrockhaus 1882

Defraudation (lat.) bezeichnet im allgemeinen die Übervorteilung, in der Regel aber versteht man darunter nur die Ubervorteilung des zur Erhebung von Abgaben und Gefällen öffentlich rechtlichen Charakters Berechtigten, welche dadurch geschieht, daß ihm abgaben-oder gefällepflichtige Gegenstände oder Betriebe verheimlicht werden. Das deutsche Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 beispielsweise nennt D. die Hinterziehung der Ein⸗ oder Ausgangsabgaben (. 135). Dieselbe hat Konfiskation der Gegenstände, in Bezug auf welche das Vergehen verübt wurde, und zugleich Verurteilung zu einer dem vierfachen Betrage der vorenthaltenen Abgaben gleichkommenden Geldbuße, außer Entrichtung der Abgaben selbst, zur Fellen sofern nicht in besonders schwer gearteten Fällen (D. unter erschwerenden Umständen, qualifizierte D.), sowie bei gewerbsmäßiger Verübung und wiederholter Rückfälligkeit statt der Geldstrafe Freiheitsstrafe Platz zu greifen hat. Es gelten ierbei gewisse singuläre Bestimmungen über subjektive Verschuldung und Haftpflicht dritter Personen. Viele sehen in diesen Handlungen, weil sie sich gegen den Staat, beziehungsweise andere jurist. Wersynen, öfters auch gegen Steuern, die als drückend empfunden und von der öffentlichen Meinung gemißbilligt werden, richten, kein Unrecht, viele andere wenden ihnen eine sehr nachsichtige Beurteilung zu. Eine energische Bekämpfung der D. thut not, weil sie die Sittlichkeit ganzer Bevölkerungen untergraben (Schmuggel) und zu andern Verbrechen überleiten. Vgl. Löbe, «Das deutsche Zollstrafrecht' (Berl. 1881); Neumann, Die deutschen Zoll⸗, Steuer⸗ und Stempelgesetzen (Berl. 1881); Weinheimer, Die Strafgesetze in Zoll⸗ und Oft bezeichnet man mit D. auch die Unterschlalichs (s. d.) anvertrauter Gelder, deren sich öffentiche Beamte und Privatbedienstete schuldig machen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 945Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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