FeedHilfsvereine
Recht & StaatBrockhaus 1882

Hilfsvereine oder Hilfsgesellschaften nennt man gewöhnlich Vereinigungen, welche nicht sowohl die gegenseitige Unterstützung oder Versicherung (wie die Hilfskassen (s. d.), —4— die Fursorge für andere, zumal Notleidende, sich zur Aufabe machen. So gibt es H. für Wöchnerinnen, ienstmädchen und Arbeiterinnen, unversorgte Kinder, Vagabunden (Arbeiterkolonien), entlassene Sträflinge, heruntergekommene Landsleute oder Standes⸗ und Berufsgenossen, Witwen und Waisen solcher, unbemittelte Studierende u. s. w. Es sind also überwiegend Anstalten der Nächstenliebe, der Wohlthätigkeit (s. d.). Die H. sollten stets im Auge behalten, durch die Art ihrer Hilfeleistung den Trieb und die Fähigkeit zur Selbsthilfe nicht zu beeinträchtigen, sondern zu fördern.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 235Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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